Finanzen
Welche finanziellen Beteiligungen sind durch jede Familie erforderlich?
1. Entsprechend unserer sozialen Staffelung liegt das monatl. Schulgeld für die Grund- wie für die Realschule und Aufbaugymnasium je nach Einkommen (incl. Mittagessen). (*1)
Eine Tabelle mit Berechnungen nach aktueller Schulgeldordnung (Stand: 07/2012,
, 91 kB) ist hier einsehbar.
Eine Reduzierung des Beitrags innerhalb der Staffelung wird nur auf besonderen Antrag mit Belegen zum Familieneinkommen und nach aktueller Ausstattung unseres Sozialfonds entschieden.
2. eine Einlage von z.Z. 3000 Euro
Diese Einlage erfolgt als Einmalzahlung auf ein gesondertes Konto.
3. eine Bürgschaftserklärung bei der GLS-Bank über 3000 Euro
Die Bürgschaftserklärung erfolgt nur durch eine Unterschrift.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Ihnen das Projekt sehr am Herzen liegt und Sie von seinem Gelingen überzeugt sind. Sie haften nur im Falle eines Scheiterns des Schulprojektes in der gebürgten Höhe. (*2)
Individuell sind verschiedene Zahlungsmodelle möglich. Sprechen Sie uns an!
(*1) Schulgeld für genehmigte ‚Ersatzschulen‘ kann in Höhe von 30% als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
(*2) Zu Leih- und Schenkgemeinschaften und den notwendigen Bürgschaften lesen Sie bitte die Informationen der GLS-Bank.
Ein höheres Schulgeld von Familien, die unseren Sozialfond unterstützen möchten, trägt in unserer Solidargemeinschaft dazu bei, dass wir nicht zu viele Familien von einer Teilhabe ausschließen müssen und in der Gemeinschaft eine gesunde gesellschaftliche Mischung wiederfinden. Der zusätzliche Betrag kann als Spende ausgewiesen werden.
Die halbjährliche bzw. jährliche Zahlung des Schulgeldes ist mit einem Rabattsystem verbunden.
Sprechen Sie uns im Elterngespräch auf Ihre Möglichkeiten an!
Unsere Bankverbindung ist hier im Impressum zu finden.